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Zum Ende der Seite springen T-Online darf keine IPs mehr Speichern
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T-Online darf keine IPs mehr Speichern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen Zum Ende der Seite springen

Der Provider-Riese T-Online hat nun laut einem gerichtlichen Beschluss aus Darmstadt die Anweisung erhalten, Verbindungsdaten nicht mehr zu speichern, sondern nach Abschluss der Verbindung zu löschen. Damit liegt das Landgericht Darmstadt zumindest vorerst im krassen Widerspruch zur Auflage der EU zur Massendatenspeicherung. Zumindest vorerst muss T-Online bei Flatrate-Kunden bestimmte Daten sofort löschen, ohne sie wie bisher bis zu 80 Tage zu speichern &mdash und eben unter diese Daten fällt auch die IP-Adresse.

Wie die Financial Times Deutschland berichtet, hatte gegen die Datenspeicherung ein Kunde geklagt und erhielt in dieser Beziehung vorerst Recht. Damit bestätigt das Landgericht eine Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt, dass ein ähnliches Urteil bereits im vergangenen Jahr fällte, und schloss gleichzeitig eine Berufung aus. Weiterhin erweiterte das Landgericht die Auflagen und verbietet T-Online sogar die Speicherung von Volumen-Daten, die zur Abrechnung nicht benötigt werden. Weiterhin gespeichert werden dürfen jedoch die zeitlichen Verbindungsdaten, weil danach eventuell zusätzlich Gebühren anfallen könnten.

Damit ist das Urteil, obgleich es durchaus eigenartig Anmutet zumindest vorerst auf der Seite des Kunden. Dennoch darf man sich Fragen, warum Volumendaten bei einer Flatrate für die Abrechnung nicht wichtig sein sollen, zeitliche Verbindungsdaten aber schon. Beides dürfte bei der Nutzung einer Flatrate kaum Auswirkungen auf den abzurechnenden Preis haben. Fraglich ist ebenfalls, wie lang dieses Urteil Bestand haben wird, denn wenn die Richtlinie des EU-Parlaments tatsächlich in nationales Recht umgesetzt wird, ist die Speicherung der gesamten Verbindungsdaten inklusive IP-Adresse sogar gesetzlich vorgeschrieben, obgleich auch hier das Ziel der einfacheren Aufklärung von Verbrechen durchaus in Frage gestellt werden darf.

Quelle: http://www.hardtecs4u.de/?id=1138229750,14789,ht4u.php
26.01.2006 12:43 Master ist offline E-Mail an Master senden Homepage von Master Beiträge von Master suchen Nehmen Sie Master in Ihre Freundesliste auf

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